Winterdienst in Hamburg: Wer räumen muss, bis wann und wer haftet
In Hamburg gilt keine feste Uhrzeit, sondern „unverzüglich“, und die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, auch wenn ein Dienst räumt.
- bis 8.30 Uhr
- mindestens 1 Meter
- kein Salz
Drei Fragen aus fast jeder Eigentümerversammlung, am Gesetzestext geprüft: Winterdienst, umlagefähige Kosten, Angebotsvergleich.
In Hamburg gilt keine feste Uhrzeit, sondern „unverzüglich“, und die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, auch wenn ein Dienst räumt.
Wo die Grenze zwischen Betriebskosten und Reparatur verläuft und wie eine Rechnung aussieht, mit der die Abrechnung hält.
Wie Sie drei Angebote auf einen Nenner bringen, bevor die Versammlung entscheidet.
Die Ratgeber erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ändert sich etwas, aktualisiere ich Text und Datum.
Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümerversammlung.