Welche Hausmeisterkosten umlagefähig sind
Ratgeber
Gehwege, Zugänge und Treppen Ihrer Anlage, geräumt und gestreut nach § 31 Hamburgisches Wegegesetz. Jeder Einsatz wird belegt.
als Saisonvertrag
Alles außer den Zugängen verlangt § 31 HWG, die Zugänge Ihre Verkehrssicherung.
Die Zugänge stehen im Flächenplan, den ich bei der Begehung zeichne; er wird Teil des Vertrags.
Gestreut wird bei Bedarf wiederholt, mit Streugut, das ich stelle und nachfülle.
So kenne ich jede Fläche, bevor der erste Schnee fällt. Fällt die beauftragte Person aus, verlangt § 34 HWG unverzüglich Ersatz; deshalb steht die Vertretung im Vertrag.
| Aufgabe | Wer |
|---|---|
| Räumen und Streuen nach Flächenplan | ich |
| Ein Nachweis je Einsatz, am selben Tag per E-Mail | ich |
| Einsätze vor dem 1. November und nach dem 31. März | ich als Einzelauftrag |
| Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters | Sie |
| Haftung gegenüber Mietern, auch in der Eigentümergemeinschaft (BGH, 6. August 2025, VIII ZR 250/23) | Sie |
| Schnee und Eiszapfen auf Dächern | Dachdecker oder Höhenarbeiter |
| Fahrbahnen | Stadtreinigung Hamburg |
| Tausalz, auch auf Wunsch | niemand: für Anlieger verboten (§ 72 HWG) |
| Position | Grundlage | Umlagefähig | § 35a EStG |
|---|---|---|---|
| Winterdienst Gehweg und Zugänge | § 2 Nr. 8 BetrKV (Straßenreinigung, „entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen“) | ja | Arbeitskosten ausgewiesen |
| Einzelabruf außerhalb der Saison | wie oben, wenn wiederkehrend vereinbart | ja | Arbeitskosten ausgewiesen |
Je Objekt, als Saisonpauschale oder je Einsatz; die Arbeitskosten stehen getrennt auf der Rechnung.
Ratgeber
Nein. Den Winterdienst übernehme ich nur für Anlagen, die ich ohnehin laufend betreue. So kenne ich jede Fläche, bevor der erste Schnee fällt.
Nach § 31 des Hamburgischen Wegegesetzes sind die Anlieger für den Gehweg entlang ihres Grundstücks zuständig; die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadt deckt den Winterdienst nicht ab. Wer nicht in der Nähe wohnt oder nicht selbst räumen kann, muss nach § 34 eine geeignete Person beauftragen und sie sorgfältig auswählen und kontrollieren.
Tausalz und tausalzhaltige Mittel sind Anliegern in Hamburg verboten (§ 31 Absatz 2 Wegegesetz); das Gesetz sieht dafür Geldbußen bis 50.000 Euro vor (§ 72). Ich streue abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat, bei Bedarf wiederholt.
Dann räumt eine feste Vertretung nach demselben Flächenplan. Wer das ist, erfahren Sie vor Saisonbeginn mit Namen. Das verlangt auch das Gesetz: Fällt die beauftragte Person aus, muss nach § 34 HWG unverzüglich jemand anderes räumen.
Auf Abruf ja, als Einzelauftrag. Wenn Sie das regelmäßig wollen, schreiben wir es ins Angebot.
Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümerversammlung.