Welche Hausmeisterkosten umlagefähig sind
Ratgeber
Einmal pro Woche prüfe ich Ihre Anlage an 13 festen Punkten. Was auffällt, hat die Verwaltung am selben Tag, mit Foto.
52 Kontrollgänge
Antwort spätestens am nächsten Werktag. Begehung in der Regel innerhalb einer Woche.
Bei der Begehung festgelegt, im Angebot notiert, jede Woche gleich, damit Veränderungen auffallen.
Klingelschilder, Briefkästen, Werbestapel
fällt ins Schloss, Türschließer, Zylinder
innen, außen, Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder
Handläufe, Stufenkanten, Fensterreinigung, nichts zugestellt
schließen selbst, nicht festgekeilt, frei
trocken, frei, keine abgestellten Möbel
gelüftet, trocken, Leinen frei, nichts abgestellt
Zugang frei, Zählerstände auf Wunsch
Deckel, Fehlwürfe, abgestellter Sperrmüll
Stolperstellen, lose Platten, Äste, Licht
Sichtkontrolle; Hauptinspektion macht ein Sachkundiger
vom Boden: lose Teile, Wasserflecken
Hausordnung, Notrufnummern, meine Kontaktdaten
Vier Schritte, bis ein Mangel erledigt ist.
Ort, Zustand, Foto: „Haus 2, 3. OG links, Deckenleuchte aus“ statt „Licht kaputt“.
E-Mail an die Verwaltung, Dringendes sofort per Telefon.
Die Verwaltung beauftragt, ich nenne das Handwerk.
Der Punkt bleibt offen, bis er erledigt ist.
| Nicht enthalten | Wer das übernimmt |
|---|---|
| Wartung von Heizung, Aufzug, Lüftung, Pumpen | Fachfirma mit Wartungsvertrag |
| Prüfungen an Aufzug, Feuerlöschern, Spielgeräten | Sachverständige und Prüfdienste |
| Handwerk an Sanitär, Elektro, Dach | Handwerksbetriebe im Auftrag der Verwaltung |
| Arbeiten in den Wohnungen | Eigentümer oder Vermieter |
| Abrechnung, Beschlüsse, Post an Mieter | die Verwaltung |
| Rufbereitschaft gegen Pauschale | niemand: nicht umlagefähig (BGH, VIII ZR 62/19), von einem Einzelbetrieb nicht ehrlich zu leisten |
| Position | Grundlage | Umlagefähig | § 35a EStG |
|---|---|---|---|
| Kontrollgang und Hauswarttätigkeit | § 2 Nr. 14 BetrKV | ja, ohne Instandhaltung und Verwaltung | Arbeitskosten ausgewiesen |
| Vereinbarte Kleinigkeiten | Instandhaltung | nein, deshalb getrennt | Arbeitskosten ausgewiesen |
Treppenhaus und Garten sind eigene Positionen: kein Doppelansatz (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
Ratgeber
Einmal pro Woche an einem festen Wochentag, mit Treppenhausreinigung oder Gartenpflege entsprechend öfter.
Vereinbarte Kleinigkeiten wie ein Leuchtmittel, ja. Was ein Handwerk braucht, melde ich mit Foto und sage, wer es machen sollte.
Die Verwaltung, auf Wunsch auch der Beirat, als PDF am Tag des Kontrollgangs.
Den Urlaub kündige ich 4 Wochen vorher an. Dann und bei Krankheit kommt eine feste Vertretung, die Anlage und Route kennt; Sie erfahren vorher, wer.
Wenn es vereinbart ist, ja: zur Abfuhr an die Straße und zurück, als eigene Position im Angebot.
Die Hauswarttätigkeit ja (§ 2 Nr. 14 BetrKV), soweit sie nicht Instandhaltung oder Verwaltung ist. Darum stehen Kleinigkeiten getrennt auf der Rechnung.
Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümerversammlung.