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Entrümpelung für Wohnanlagen in Wandsbek

Dachboden mit hölzernem Dachstuhl, Sonnenlicht fällt durch die Latten

Keller, Dachboden, Fahrradkeller und Gemeinschafts­flächen, geräumt an einem festen Termin.

Termin
nach Besichtigung
Vorlauf
Aushang mit Frist
Übergabe
besenrein, mit Fotos und Entsorgungs­belegen

nach Bedarf

Antwort spätestens am nächsten Werktag. Begehung in der Regel innerhalb einer Woche.

Wo ich entrümpele

  • Kellergänge und Gemeinschafts­räume
  • Dachboden und Trockenboden
  • Fahrradkeller, nach Anhänger und Frist
  • Waschküche, Trockenraum, Hof, Müllplatz
  • Wiederkehrender Sperrmüll, auf Wunsch etwa vierteljährlich

Getrennt nach

  • Holz
  • Metall
  • Elektro­geräte
  • Restmüll

Nicht dabei

  • Schadstoffe wie Asbest, Altöl, Chemikalien: Fachbetrieb
  • Bauschutt aus Renovierungen: Container vom Entsorger
  • Kellerabteile einzelner Wohnungen: nur im Auftrag von Eigentümer oder Mieter
Kellerraum mit abgestellten Fahrrädern und einer Zählertafel an der Wand
Leerer, sauberer Gang mit Betonwänden

Was weg darf, entscheide nicht ich

Flächen
nur die der Gemeinschaft
Was weg darf
nur nach Freigabe der Verwaltung
Wertsachen
an die Verwaltung: Papiere Fotos Schlüssel
Ankauf
keiner, keine Verrechnung

Abrechnung

PositionGrundlageUmlagefähig§ 35a EStG
Einmalige Entrümpelungkeine laufenden Kosten (§ 1 BetrKV)neinArbeitskosten ausgewiesen, Prüfung durch Verwaltung oder Steuerberater
Regelmäßige Sperrmüll­entsorgung aus Gemeinschafts­flächen§ 2 Nr. 8 BetrKV (Müllbeseitigung, „entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen“)jaArbeitskosten ausgewiesen

Wer entscheidet, was entsorgt wird?

Die Verwaltung. Ich räume nur Flächen der Gemeinschaft und nur das, was nach Ablauf der Frist freigegeben ist. Was nach Wert aussieht, lege ich beiseite.

Was passiert mit Fahrrädern ohne Besitzer?

Sie bekommen vorher einen Anhänger mit Frist. Was danach noch ohne Kennzeichnung steht, entsorge oder übergebe ich so, wie die Verwaltung es festlegt.

Wie schnell geht es?

Die Begehung findet in der Regel innerhalb einer Woche statt, das schriftliche Angebot kommt innerhalb von drei Werktagen nach der Begehung. Den Rest bestimmt die Frist im Aushang.

Ein Termin vor Ort. Danach ein Angebot, das sich vorlesen lässt.

Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümer­versammlung.

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