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Hausmeister-Angebote vergleichen: Die Checkliste für Beirat und Verwaltung

Drei Angebote auf dem Tisch: pauschal, nach Stunden, mit zwölf Positionen. Mit dieser Checkliste bringen Sie sie auf einen Nenner, bevor die Versammlung entscheidet.

Von Spyridon Voulgaris Stand: etwa 5 Minuten Lesezeit

Zweigeschossige Klinker-Wohnanlage mit roter Haustür, Hecke und großem Baum an einer ruhigen Straße

Auf einen Blick

Vergleichbar
mit einem Leistungs­verzeichnis für alleschreiben Sie es, bevor Sie anfragen
Turnus
als Zahl„regelmäßig“ ist kein Turnus
Entscheidend
Vertretung, Nachweis, Erreichbarkeitschriftlich abfragen; im Alltag wichtiger als der Preis
Versammlung
Übersicht mit der EinladungUmfang, Laufzeit und Vergütung nebeneinander
Inhalt 7 Abschnitte

Endsummen allein sagen nichts

Hausmeisterdienste kommen als Monatspauschale, nach Stunden, nach Einsätzen oder gemischt. Und jeder versteht unter „Hausmeister­service“ etwas anderes: Beim einen ist die Treppenhaus­reinigung dabei, beim anderen der Winterdienst, beim dritten keins von beiden.

Wer nur die Endsummen vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen, und was fehlt, zeigt sich im ersten Winter.

Alle antworten auf dasselbe Leistungs­verzeichnis

Das wichtigste Dokument entsteht, bevor Sie den ersten Anbieter anschreiben. Eine förmliche Ausschreibung muss es nicht sein; zwei Seiten reichen, wenn diese fünf Teile darin stehen:

Objekt
Anschrift und GrößeZahl der Hauseingänge, Wohneinheiten, Geschosse, Aufzug ja oder nein
Flächen
in Metern und QuadratmeternTreppenhäuser, Keller, Dachböden, Rasen in Quadratmetern, Hecken in Metern, Gehweg für den Winterdienst in Metern, Zuwege, Müllplatz
Leistungen
jede mit Turnuszum Beispiel Treppenhaus wöchentlich, Kontrollgang wöchentlich, Rasen 14-täglich von April bis Oktober, Hecke zweimal im Jahr, Winterdienst vom 1. November bis 31. März
Rückmeldung
was nach jedem Kontrollgang kommtin welcher Form und an wen
Abgrenzung
was ausdrücklich nicht dazugehörtetwa technische Wartung oder Prüfungen durch Sachverständige

Die Versamm­lung entscheidet, mit Übersicht

Ein Hausmeistervertrag ist für die meisten Gemeinschaften keine Maßnahme von untergeordneter Bedeutung, die der Verwalter allein treffen kann (§ 27 WEG). In der Regel beschließt die Eigentümer­versammlung über die ordnungsmäßige Verwaltung (§ 19 WEG).

Eine gesetzliche Zahl von Vergleichsangeboten gibt es nicht; drei haben sich eingebürgert. Eine einseitige Übersicht mit der Einladung erfüllt den Zweck und macht die Versammlung kürzer. Der Beschluss hält dann fest:

  • mit wem der Vertrag geschlossen wird
  • welcher Leistungsumfang gilt, am besten mit Verweis auf das Angebot
  • welche Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbart sind
  • wie hoch die Vergütung ist

Zwölf Zeilen machen Angebote vergleichbar

Legen Sie eine Zeile je Prüfpunkt an und eine Spalte je Anbieter. Tragen Sie ein, was im Angebot steht, nicht nur Ja oder Nein. Unter jedem Prüfpunkt steht die Frage, die Sie stellen, daneben, wie eine klare Antwort aussieht.

Zwölf Prüfpunkte, die Frage dazu und wie eine klare Antwort aussieht
Prüfpunkt und FrageKlare Antwort
Umfang je Position„Was genau ist enthalten, und wie oft?“Treppen­haus wöchentlich, alle 3 Eingänge, Fläche genannt
Abgrenzung„Was kostet eine Sonder­leistung, und wer gibt sie frei?“Sonder­leistungen nur nach Freigabe, Stundensatz genannt
Kontrollgang„Zeigen Sie mir Ihre Prüfliste.“wöchentlich nach Prüfliste; Mängel melden oder bis zu einer vereinbarten Grenze beheben
Nachweis„Können Sie mir ein Protokoll zeigen?“Protokoll mit Fotos und Mängel­meldung nach jedem Einsatz
Winterdienst„Wie viele Anlagen betreuen Sie im Winter, und schaffen Sie alle bis 8.30 Uhr?“1. November bis 31. März, Zeiten nach § 31 HWG, Splitt, Einsatz­nachweis
Vertretung„Wer vertritt Sie, mit Namen?“namentlich benannt, auch für den Winter
Erreichbarkeit„Steht das so im Vertrag?“Zeiten, Weg und Antwort­frist im Vertrag
Abrechnung„Wie sieht Ihre Rechnung aus?“getrennt nach Betriebs­kosten­arten und Sonder­leistungen, Arbeitskosten nach § 35a ausgewiesen
Laufzeit und Kündigung„Um wie lange verlängert sich der Vertrag, wenn niemand kündigt?“3 Monate zum Quartalsende kündbar, Preis­anpassung geregelt
Versicherung„Schicken Sie mir den Versicherungs­nachweis in Kopie?“Betriebs­haftpflicht mit Deckungs­summe, Nachweis liegt bei
Schlüssel„Wie bewahren Sie unsere Schlüssel auf?“Übergabe mit Protokoll, Aufbewahrung ohne Adresse, Rückgabe bei Vertrags­ende
Stunden und Lohn„Mit wie vielen Stunden rechnen Sie für unsere Anlage?“Stunden je Monat genannt

Beträge gehören in dieselbe Tabelle, aber erst ganz nach unten, wenn der Umfang vergleichbar ist. Wie eine abrechnungstaugliche Rechnung aussieht, steht im Ratgeber Hausmeister­kosten.

Schwache Angebote verraten sich im Wortlaut

Der Wechsel braucht einen Stichtag

Ist die Entscheidung gefallen, beginnt der Teil, bei dem in der Praxis am meisten verloren geht: der Übergang vom alten zum neuen Dienst.

  1. zuerst

    Alte Kündigungsfrist prüfen

    Eine Lücke im Winter ist teurer als ein Monat Überschneidung.

  2. Stichtag

    vor dem 1. November

    Wer mit Winterdienst am 15. November wechselt, hat zwei Wochen, in denen im Zweifel niemand zuständig ist.

  3. Start

    Übergabe mit Protokoll

    Dieses Protokoll ist später der Maßstab.

  4. 3 Monate

    Nachsehen

    Passen Turnus und Nachweise zum Angebot, oder muss nachgesteuert werden?

Zum Start erledigen

  • Übergabebegehung: Flächen, Prüfpunkte, Zustand von Treppenhäusern, Außenanlagen und Streugutkisten gemeinsam festhalten
  • Schlüssel gegen Protokoll übergeben; beim alten Dienst alle zurückfordern und die Rückgabe protokollieren
  • Aushang nach § 35 Hamburgisches Wegegesetz aktualisieren: Verpflichtete und Beauftragte mit Name und Anschrift, dazu die neue Telefonnummer für Meldungen
  • Bewohner informieren, wer ab wann kommt und an wen sie Mängel melden

Meine Angebote folgen dieser Liste

Ich stehe mit meinen Angeboten selbst in diesem Vergleich. Vor jedem Angebot steht eine Begehung, denn eine Wohnanlage lässt sich nicht aus der Ferne kalkulieren.

  • jede Position mit Fläche und Turnus
  • Sonderleistungen getrennt
  • Winterdienst nach § 31 HWG mit Einsatznachweis, als Saisonvertrag
  • Vertretung benannt
  • Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende

Sie brauchen für eine Anlage in Wandsbek ein Angebot in genau diesem Format? Ich komme zur Begehung und schreibe es so, dass es neben die anderen passt.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 22. September 2026.

Spyridon Voulgaris

Inhaber von Gebäudemanagement Voulgaris. Ich betreue Wohnanlagen in Hamburg-Wandsbek und schreibe hier auf, was Verwaltungen und Beiräte bei Begehungen fragen. Jede Rechtsangabe prüfe ich am Gesetzestext.

Mehr über mich 0172 435 08 98

Quellen

Alle abgerufen am 22. September 2026.

  1. Wohnungseigentumsgesetz, §§ 19, 27: § 19, § 27
  2. Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2016, 31 C 1980/15 WEG, besprochen bei Haufe
  3. Hamburgisches Wegegesetz, §§ 31, 35: Landesrecht Hamburg
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23: Pressemitteilung Nr. 187/2025
  5. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Dezember 2019, VIII ZR 62/19: Urteil im Volltext (PDF)
  6. Betriebs­kosten­verordnung, § 2: gesetze-im-internet.de
  7. Einkommensteuergesetz, § 35a: gesetze-im-internet.de
  8. Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: „Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk steigen zum Jahreswechsel 2026“, 29. Dezember 2025

Weiterlesen

Ein Termin vor Ort. Danach ein Angebot, das sich vorlesen lässt.

Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümer­versammlung.

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