Welche Hausmeisterkosten umlagefähig sind
Ratgeber
Rasen, Hecke, Laub und Wege nach einem Plan, der im März feststeht, und nicht nach Wetterlaune.
April bis November
Antwort spätestens am nächsten Werktag. Begehung in der Regel innerhalb einer Woche.
Der Plan fürs ganze Jahr steht im März und geht an die Verwaltung, damit Aushänge rechtzeitig hängen.
| Arbeit | Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | Turnus |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rasen | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | alle 14 Tage, rund 15 Schnitte | |||||
| Hecke | ja | ja | Formschnitt Juni, Rückschnitt Oktober | ||||||||||
| Laub | ja | ja | jede Woche, solange es fällt | ||||||||||
| Beete und Wege | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | Frühjahrsputz im März, dann bei jedem Termin | ||||
| Gehölze | ja | ja | stärkerer Rückschnitt außerhalb der Schonzeit |
Alles, was zwischen Haustür und Grundstücksgrenze wächst oder gepflastert ist. Was gemacht wurde und was mir auffiel, steht nach jedem Termin im Protokoll.
mähen, Kanten an Wegen und Beeten
Form- und Rückschnitt, Schnittgut aufnehmen
Rasen, Wege, Beete, Hofabläufe, Müllplatz
Unkraut, Stauden im Frühjahr, Mulch nach Vereinbarung
Fugen von Hand oder mit Gerät, ohne Pflanzenschutzmittel
Rückschnitt im Winter, Lichtraum über Wegen
Fläche pflegen, Sand nach Vereinbarung erneuern
| Nicht enthalten | Wer das übernimmt |
|---|---|
| Baumfällungen und Arbeiten in der Krone | Baumpfleger; Fällungen brauchen in Hamburg oft eine Genehmigung |
| Neuanlage von Rasen, Beeten oder Wegen | Garten- und Landschaftsbau |
| Bau und Wartung von Bewässerungsanlagen | Fachbetrieb |
| Prüfung und Reparatur von Spielgeräten | Sachkundige oder Hersteller |
| Pflanzenschutzmittel auf Wegen und Plätzen | niemand: auf befestigten Flächen nicht erlaubt (§ 12 Absatz 2 PflSchG) |
| Position | Grundlage | Umlagefähig | § 35a EStG |
|---|---|---|---|
| Laufende Gartenpflege | § 2 Nr. 10 BetrKV: Grünflächen, Gehölze, Spielplatz samt Sand, private Zugänge und Zufahrten | ja | Arbeitskosten ausgewiesen |
| Neuanlage oder Umgestaltung | keine laufenden Kosten | nein | Arbeitskosten ausgewiesen |
Abgerechnet wird je Objekt, die Arbeitskosten getrennt für die Bescheinigung nach § 35a EStG.
Ratgeber
Alle 14 Tage von April bis Oktober, rund 15 Schnitte. In sehr nassen oder trockenen Wochen verschiebe ich den Termin und sage der Verwaltung Bescheid.
2-mal im Jahr: im Juni ein Formschnitt, wie ihn das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, im Oktober der kräftigere Rückschnitt.
Ja. Schnittgut, Rasenschnitt und Laub fahre ich ab und entsorge sie, als Position im Angebot.
Nein. Fällungen und Kronenarbeiten gehören zu einem Baumpfleger, in Hamburg oft mit Genehmigung. Was mir an Bäumen auffällt, melde ich mit Foto.
Von Hand oder mit Gerät. Pflanzenschutzmittel sind auf gepflasterten Flächen verboten (§ 12 Pflanzenschutzgesetz).
Die laufende Gartenpflege ja, nach § 2 Nr. 10 BetrKV. Eine Neuanlage nicht.
Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümerversammlung.